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Aktuelles

26.10.2016 | Stefanie Starke, CSU-Landtagsfraktion | Walter Taubeneder MdL

Als Bedarfszuweisung fließen 150.000 Euro an staatlichen Geldern in den Landkreis Passau

Der Freistaat Bayern hat dem Landkreis Passau eine Bedarfszuweisung in Höhe von 150.000 Euro bewilligt. Das haben die Landtagsabgeordneten Walter Taubeneder und Prof. Dr. Gerhard Waschler von Bayerns Finanzminister Dr. Markus Söder erfahren.

Die Gründe für die Bedarfszuweisungen sind in ganz Bayern verschieden. Rückläufige Bevölkerungsentwicklung, Sonderbelastungen oder länger andauernde Schwierigkeiten können darüber ausgeglichen werden. „Immer wieder vorkommende Beispiele sind Ausfälle von Gewerbesteuer, Hochwasserkatastrophen oder etwa freiwillige Gemeindezuschüsse. Stabilisierungshilfen sind demgegenüber Bedarfszuweisungen für strukturelle Härten, die ihren Ursprung in der Bevölkerungsentwicklung haben“, erklärt MdL Walter Taubeneder.

In diesem Jahr hat der Freistaat das Mittelvolumen von Bedarfszuweisungen und Stabilisierungshilfen um 30 Millionen Euro auf landesweit 150 Millionen Euro erhöht. „Das ist erneut eine Steigerung im Vergleich zum vergangenen Jahr“, so MdL Dr. Gerhard Waschler.  Im Rahmen des Kommunalen Finanzausgleichs werden auf Antrag neben den klassischen Bedarfszuweisungen seit vier Jahren auch sogenannte „Stabilisierungshilfen“ bewilligt. Über die Verteilung der Mittel wurde im so genannten Verteilerausschuss entschieden. Dort sitzen das Bayerische Innen- und das Finanzministerium sowie die kommunalen Spitzenverbände.

„Es kann einer Kommune ganz schnell passieren, auf solche Sondermittel angewiesen zu sein. Wir freuen uns sehr, dass der Freistaat die betroffenen Städte, Gemeinden und Landkreise nicht im Regen stehen lässt“, sind sich die Abgeordneten einig.