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16.04.2024

CSU-Fraktion: Schulterschluss mit den Kirchen beim Abtreibungsrecht

Am 15. April 2024 führten der CSU-Fraktionsvorsitzende Klaus Holetschek, MdL und der stellvertretende Vorsitzende des Ausschusses für Arbeit und Soziales, Jugend und Familie, Thomas Huber, MdL mit dem Leiter des Katholischen Büros Bayern, Dr. Matthias Belafi, und dem Beauftragten der bayerischen Landeskirche für die Beziehungen zu Landtag und Staatsregierung, Kirchenrat Dieter Breit, ein Gespräch zu bundespolitischen Überlegungen zur Reform des § 218 StGB.

Hintergrund des Gespräches war der aktuell veröffentlichte Bericht der von der Bundesregierung berufenen "Kommission für reproduktive Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin". Darin wird unter anderem auch die Empfehlung ausgesprochen, den Schwangerschaftsabbruch innerhalb der ersten 12 Wochen generell für rechtmäßig zu erklären und dem Selbstbestimmungsrecht der Frau zuzuordnen.

 



Die Vertreter der CSU-Fraktion und der Kirchen stellten gemeinsam fest:

  1. Wir bekennen uns zum Schutz des ungeborenen Lebens.
  2. Die geltende Rechtslage mit §§ 218, 218a und 219 StGB trägt einer Dilemmasituation Rechnung. In ihr wird einerseits der Schutz des ungeborenen Lebens im Interesse des Rechtsstaates und der Humanität des Gemeinwesens strafrechtlich gewürdigt. Andererseits wird durch verpflichtende Beratungsregelung und daran gebundene Straffreiheit das Selbstbestimmungsrecht der Schwangeren in einer Konfliktsituation geschützt, in der sie sich nicht in der Lage zur Austragung der Schwangerschaft sieht.
  3. Das geltende Recht ist Ausdruck eines wichtigen, politisch und gesellschaftlich hart errungenen Kompromisses: Er berücksichtigt den hohen Stellenwert beider Rechtsgüter - des Schutzes des ungeborenen Lebens und des Selbstbestimmungsrechtes der Schwangeren.
  4. Durch das geltende Recht wird zudem im gesellschaftlichen Rechtsbewusstsein klar markiert, dass der Staat das ungeborene Leben zu schützen sich verpflichtet weiß und deshalb Schwangerschaftsabbruch keine Normalität sein kann.
  5. In der durch die Bundesregierung angestoßenen Diskussion über einen Reformbedarf, die auch im Raum der evangelischen Kirche und ihrer Diakonie kontrovers geführt wird, ist zu beachten: Wer eine Abschaffung des § 218 - der die rechtliche Grundlage auch für die unverzichtbare Pflichtberatung ist - intendiert, muss nachweisen, dass mit anderen rechtlichen Regelungen dem Schutz des ungeborenen Lebens und dem Schutz der Schwangeren besser gedient ist.
  6. Derzeit ist kein valider Vorschlag erkennbar, ob und wie dies geschehen könnte. Deshalb sollte nicht ohne Not der bewährte Kompromiss geopfert und die geltende Rechtslage zur Disposition gestellt werden.


Dazu der CSU-Fraktionsvorsitzende Klaus Holetschek:

 "Bei der geplanten Reform des Abtreibungsrechts sind wir uns einig: Wir stehen und bekennen uns klar zu Schutz, Wert und Würde des menschlichen Lebens. Es geht neben dem Selbstbestimmungsrecht der Mutter um den Schutz und das Lebensrecht des ungeborenen Kindes.

Für mich steht ganz klar fest: So eine schwerwiegende Frage wie die Abtreibung muss im Strafgesetzbuch geregelt sein. In den 1990er Jahren wurde diese Diskussion intensiv geführt. Es war ein hartes Ringen damals. Das Ergebnis: Der Schwangerschaftsabbruch blieb grundsätzlich rechtswidrig und unter Strafe. Mit der Schwangerschaftskonfliktberatung wurde aber ein gangbarer Weg gefunden, damit ein Abbruch in den ersten zwölf Wochen straffrei bleiben kann. Dieser Kompromiss war tragfähig und hat unterschiedliche Positionen zusammengeführt. Fast drei Jahrzehnte lang wurde nicht daran gerüttelt, dieser Weg ist fest im Rechtsbewusstsein der Bevölkerung verankert. Es gibt jetzt überhaupt keinen Grund, ihn aufzubrechen. Das heißt: Wir wollen weder eine Verschärfung, noch ein Aufweichen, wie von der Ampel geplant. Denn gerade ein Blick ins Ausland zeigt, was dieser Kompromiss im Sinne eines gesellschaftlichen Friedens wert ist. Die CSU plant hierzu morgen auch einen Dringlichkeitsantrag in den Bayerischen Landtag einzubringen.“