„Zahlreiche Rentnerinnen und Rentner haben mit höheren Betriebsrenten gerechnet und müssen nun mit weniger Geld im Alter auskommen“, sagt Seidenath. Bei der Auszahlung von Betriebsrenten oder Versorgungsbezügen wird seit Januar 2004 der volle Beitragssatz erhoben. „Damit fallen sowohl bei der Einzahlung in die betriebliche Rentenversicherung als auch bei der späteren Auszahlung Beiträge an. Doppelt zur Kasse gebeten zu werden, empfinden viele mit Recht als ungerecht!“, betont der CSU-Gesundheitsexperte. Mit dem Reformpaket zum Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GMG) sollte den damals finanziell angeschlagenen Krankenkassen geholfen werden.
Angesichts der Rücklagen von mehr als 20 Milliarden Euro bei den Kassen und der zunehmenden Bedeutung der privaten Altersvorsorge sei die derzeitige Regelung nicht mehr zeitgemäß, so Seidenath weiter. In einem Dringlichkeitsantrag, der heute im Gesundheits- und Pflegeausschuss beraten wird, fordern die CSU-Abgeordneten deshalb den Entfall der Krankenkassenbeiträge auf Betriebsrenten und die Rücknahme der mit dem Gesundheitsmodernisierungsgesetz eingeführten Berücksichtigung von Versorgungsbezügen in der Krankenversicherung der Rentner mit dem vollen Beitragssatz. „Bei der sozialen Sicherung im Alter handelt es sich um eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe“, sagt Manuel Westphal, der zuständige Berichterstatter im Ausschuss. „Für uns ist klar, dass die Finanzierung nicht über Beitragsgelder, sondern über eine Erhöhung des steuerfinanzierten Bundeszuschusses zum Gesundheitsfonds erfolgen muss.“
Für die CSU-Landtagsfraktion steht es außer Frage, dass die Arbeitnehmer, die selbst für ihr Alter vorsorgen, bestmöglich unterstützt werden müssen. „Die betriebliche Altersversorgung muss als wichtige und verlässliche Säule der Alterssicherung weiter gestärkt werden“, so Seidenath und Westphal abschließend.